Flexirente

Rente und gleichzeitig Gehalt beziehen…

Klingt komisch; ist aber so! Die sog. FLEXIRENTE der Deutschen Rentenversicherung macht’s möglich.

Die FLEXIRENTE gibt es seit 2017 und ist kein eigenständiges Rentenmodell. Sie wurde geschaffen, um Rente und Hinzuverdienst zu kombinieren und den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand innovativ und flexibel zu gestalten.

Neben den vielen Möglichkeiten, die dieses Modell bietet, möchten wir auf eine besondere Variante hinweisen, die für Beschäftigte interessant sein könnte, die sich nur wenig vor dem möglichen Beginn der Regelaltersrente befinden.

Wer lt. offizieller Rentenauskunft bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt, weil z.B. eine langjährige oder besonders langjährige Versicherung vorliegt, kann eine Altersrente bereits auch als Teilrente beziehen.
Die Höhe der Teilrente legen Sie dabei selbst fest. Die Teilrente muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen. Der Rentenanteil, auf den Sie zunächst verzichten, wird später mit einem geringeren oder ohne Abschlag gezahlt. Ausnahme: Beim Bezug einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfolgt die Zahlung immer abschlagsfrei.

Das Besondere daran ist, dass der Bezug einer Teilrente von bis zu 99,99% neben dem Beschäftigungsverhältnis in der Bank und dem weiteren regulären Gehaltsbezug möglich ist. Also zwei Einkünfte; völlig legal! Der Bezug einer Teilrente im Rahmen des Flexirentengesetzes beendet das Arbeitsverhältnis der Bank nicht automatisch.

Lohnt sich das für Sie? Möchten Sie mehr darüber wissen?
Die Rente ist ein komplexes Thema und für jeden individuell anders. Bei Interesse lassen Sie sich beraten durch die Versichertenberater:innen Ihrer Deutschen Rentenversicherung oder rufen Sie an unter Telefon 0800 1000 4800 (kostenlos).