Überlastungsanzeige

Was tun, wenn einem die Arbeit über den Kopf wächst?

Bestimmt war jeder schon einmal in der Situation, nicht mehr zu wissen, welche Aufgabe als erstes erledigt werden soll und die Priorisierung der auf dem Tisch liegenden Aufgaben schwer fällt.

In zahlreichen Studien ist zu lesen: Eine dauerhaft hohe Belastung schadet nicht nur der eigenen Gesundheit, sondern schränkt auch die eigene Produktivität deutlich ein. Oft ist dies ein schleichender Prozess, der dem betroffenen Mitarbeiter erst klar wird, wenn er bereits erste körperliche Folgenverspürt, wie z.B. Schlafstörungen, innere Unruhe, Konzentrationsschwierigkeiten etc.

In solchen Situationen raten wir Ihnen, aktiv zu werden, bevor Sie dauerhaft Ihrer Gesundheit schaden oder auch Schäden für die Bank entstehen!

Der erste Schritt sollte in solchen Fällen immer ein vertrauliches Gespräch mit der Führungskraft sein. Sollten Sie feststellen, dass das gesamte, oder auch nur Teile Ihres Teams in der gleichen Lage sind, ist es oft leichter, das Gespräch im Team mit der Führungskraft zu suchen. Wir Betriebsräte stehen Ihnen bereits auch gerne im Vorfeld eines Gespräches beratend zur Seite!

Sollten sich die Belastung nach den Gesprächen nicht nachhaltig reduzieren, gibt es die Möglichkeit der Überlastungsanzeige. Nachfolgend möchten wir Ihnen darstellen, wie dieses Instrument sinnvoll eingesetzt werden kann.

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Was ist eine Überlastungsanzeige?

Gesetzliche Regelungen zu diesem Instrument fehlen, es hat sich in der Praxis aber entwickelt und ist bereits seit 2011 in der Bank etabliert. Eine Überlastungsanzeige bietet die Möglichkeit, auf Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Als „Freibrief“ ist das Instrument allerdings nicht zu verstehen.

Bei der Überlastungsanzeige handelt es sich um ein Instrument, dem Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen, dass wachsender Leistungs- und Verantwortungsdruck besteht. Dies kann dazu führen, dass Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigt werden kann und Schäden materieller Art, aber auch gesundheitliche Schäden bei Mitarbeitern drohen. Darüber hinaus dient die Überlastungsanzeige auch dazu, den Arbeitgeber deutlich auf Gefahren hinzuweisen und zum Ergreifen von Gegenmaßnahmen anzuregen.

Die Überlastungsanzeige ist der Nachweis, dass dem Arbeitgeber unhaltbare Zustände bekannt sind und die Verantwortung für z.B. Arbeitsrückstände und sich daraus ergebende Folgeprobleme, die zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder Schadensersatzansprüchen des Arbeitsgebers führen können, vom Arbeitnehmer/innen nicht übernommen wird.

Gesetzliche Regelungen zu Rechten und Pflichten:

Der/die Arbeitnehmer/in ist im Rahmen der sog. Treuepflicht nach §242 BGB verpflichtet, die Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen und Schäden für den AG bzw. dessen Inanspruchnahme wegen Schäden Dritter möglichst zu verhindern.

Die §§ 15 und 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichten die Arbeitnehmer/innen, den Arbeitgeber auf mögliche Schädigungen oder Gefährdungen hinzuweisen. Arbeitnehmer/innen müssen außerdem auf organisatorische Mängel, wie Überschreiten der zulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) usw. hinweisen.

Welche Arten der Überlastungsanzeige gibt es?

Es gibt individuelle und kollektive Überlastungsanzeigen. Welche Art für die jeweilige Situation die Richtige ist, sollte im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit Ihrem Betriebsrat festgestellt werden.

Wann ist eine Überlastungsanzeige nötig?

Zu beachten ist, dass die Meldung früh genug erfolgt, damit der Arbeitgeber noch reagieren kann, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Warum soll ich eine Überlastungsanzeige ausfüllen?

Wir empfehlen Überlastungsanzeigen, zum einen, um sich persönlich abzusichern, aber auch als gemeinschaftliche „Aktion“ mehrerer oder aller Beschäftigter, um unzumutbare Arbeitsbedingungen öffentlich zu machen und gemeinschaftliches Handeln zu demonstrieren.

An wen schicke ich die Überlastungsanzeige?

Den Empfängerkreis gilt es genau abzuwägen. Die Überlastungsanzeige sollte i.d.R. an den unmittelbaren Vorgesetzten erfolgen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, zusätzlich die nächsthöhere Führungskraft und den HR Business-Partner und ggfs. sogar den Vorstand zu informieren. Ebenso ist es sinnvoll, den Betriebsrat ebenfalls zu informieren.

Worauf ist zu achten?

Es ist darauf zu achten, dass sich der Mitarbeiter nicht selbst belastet. Es darf also z.B. nicht heißen, aufgrund der Belastung ist es zu Kompetenzverstößen gekommen, sondern aufgrund der Belastung werden Kompetenzverstöße befürchtet.

Wie geht es nach der Überlastungsanzeige für mich weiter?

Im Idealfall findet nach der Abgabe der Überlastungsanzeige ein Gespräch zwischen Ihnen, Ihrer direkten Führungskraft, evtl. der nächsthöheren Führungskraft, evtl. HR Business-Partner und Betriebsrat (wenn Sie das möchten) statt,.Ziel dabei ist es, zu analysieren, welches die Ursachen für die Belastung sind und welche Maßnahmen zu einer Entlastung führen können. Im Worst-Case passiert gar nichts – also keine Gespräche, keine Maßnahmen, aber auch keine Entlastung. In diesem Fall können Sie jedoch wenigstens nachweisen, dass Sie die Missstände angezeigt haben. Und hier noch ein Link aus dem Intranet. Hier hat die Bank bereits den Prozess für Führungskräfte niedergeschrieben.

http://info.intranet.hypovereinsbank.de/io-cms/mitarbeiter/20857.html

Wir stehen Ihnen hierzu gerne beratend zur Seite! Der Dialog lohnt sich.