Entgelttransparenzgesetz

Um das „Entgelttransparenzgesetz“ wurde in der Großen Koalition lange gestritten. Als es endlich kam, war es ein Kompromiss. Seit Juli 2017 ist das Gesetz, das Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen schaffen soll, in Kraft. Seit Januar 2018 können Beschäftigte das wichtigste Instrument des Gesetzes wahrnehmen – das Auskunftsrecht. Hintergrund für das Gesetz ist der sogenannte Gender Pay Gap: In Deutschland verdienen Frauen selbst bei gleicher Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen rund sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Das Gesetz soll helfen, diese Lücke zu schließen. Einen Schritt in „die richtige Richtung“ nennt Norbert Reuter von Verdi das Gesetz, aber „weitgehend einen zahnloser Tiger“. So wie es nun in Kraft getreten sei, werde es nicht viel bewegen. „Man kann zwar jetzt erfahren, dass ein Kollege innerhalb einer Vergleichsgruppe mehr verdient, aber der Arbeitgeber hat dann viele Möglichkeiten, dies entsprechend zu begründen, zumal es auch keine Sanktionsmöglichkeiten gibt“, so Reuter.

Als Betriebsrat unterstützen wir Sie bei Ihrem Auskunftsersuchen. Hier zum Download das neue Entgelttransparenzgesetz mit ausführlichen Information zum Thema, herausgegeben durch das zuständige Bundesministerium. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie formgerecht Ihre Auskunft anfordern können.

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Dirk Spengler
Betriebsrat München
Sprecher Personalausschuss